GEWINNSPIELE: Teilnahmebedingungen und Durchführung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Gewinnspiele der Krause-Outlet GmbH
§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Krause-Outlet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Krause. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.
(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Meta (Facebook, Instagram) oder einer anderen
Social Media Plattform, auf der dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.
§ 2 Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere
Preise bereitgestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder
die Gewinner ausgeben.
(2) Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer diesen Teilnahmebedingungen zu.
§ 3 Teilnahme
(1.1) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen
erfüllt. Dies ist insbesondere die ordnungsgemäße Ausfüllung des Teilnahme-Formulars. Es
kann sich auch um weitere Bedingungen handeln, die der Veröffentlichung des Gewinnspiels
zu entnehmen sind (etwa Erfüllung bestimmter Aufgaben).
(1.2) Am Gewinnspiel teilnehmen kann nur, wer ein Kundenkonto bei der Krause-Outlet GmbH hat.
(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos.
(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person. Juristische Personen können
nicht teilnehmen.
(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt
und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorher oder hinterher
abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des
14. Lebensjahres und nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.
§ 4 Dauer des Gewinnspiels
(1) Das Gewinnspiel findet im angekündigten Zeitraum statt.
(2) Der Veranstalter behält sich jedoch vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 5 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter/innen der Krause-Outlet GmbH und verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige ersten Grades sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
(5) Jeder Teilnehmer kann nur einmal am gleichen Gewinnspiel teilnehmen. Bei mehrfacher Teilnahme kann der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
(6) Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter ist nicht möglich.
§ 6 Gewinne
(1) Ist die Übermittlung des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr verfügbar ist.
(2) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist nicht möglich.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 7 Bekanntgabe / Einwilligung in Namensnennung
(1) Die Gewinner/innen werden öffentlich ausgelost. Die Auslosung findet an dem im Gewinnspiel genannten Termin im A4 Outlet, Rurbenden 36, 52382 Huchem-Stammeln statt.
(2) Die Gewinner/innen werden öffentlich bekannt gegeben und per E-Mail benachrichtigt.
(3) Teilnahmevoraussetzung ist, dass der/die Gewinner/in mit der öffentlichen Bekanntgabe seines vollständigen Namens bei der Ziehung einverstanden ist.
§ 8 Haftung
(1) Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche vom Veranstalter oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Datenschutz
(1) Die erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und unserer Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Alle Informationen dazu und Ihre Betroffenenrechte finden Sie HIER.
(2) Sofern Sie am Gewinnspiel teilnehmen, werden die von Ihnen anlässlich der Teilnahme eingegeben Daten ohne Ihre weitergehende Einwilligung und ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels, verarbeitet.
(3) Im Rahmen der Abwicklung des Gewinnspiels gibt der Veranstalter Ihre Daten an das mit der Warenlieferung beauftragte Transportunternehmen weiter, soweit die Weitergabe zur Lieferung Ihres Gewinns erforderlich ist.
Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
(4) Ihre Einwilligung in die Verarbeitung der Daten zur Teilnahme an unseren Gewinnspielen können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie den Veranstalter lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.
§ 10 Beschwerden und Rechtsweg
(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 11 Sonstiges
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.